Grundsätzlich kann jeder mit der Ausbildung zum Segelflugzeugführer beginnen, der
bestimmte Voraussetzungen mitbringt. Dazu gehören insbesondere:
| 1. Vollendung des 14. Lebensjahres: | Dies ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben (für Segelflugschüler). Möchtest Du bei uns eine Motorseglerausbildung beginnen, mußt Du auch das 17.
Lebensjahr vollendet haben. Den Luftfahrerschein bekommt man ohnehin erst nach Vollendung des 17. Lebensjahrs (Segelflug) bzw. des 18. Lebensjahrs (Motorsegler). |
| 2. Einverständniserklärung der Eltern: | Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muß bei Ausbildungsbeginn eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters vorliegen. |
| 3. Mitgliedschaft im Verein: | Im Gegensatz zur Motorfliegerei ist Segelflug Gemeinschaftssache. Daher
muß jeder, der bei uns mit der Ausbildung anfangen möchte, zunächst
Mitglied werden. Das ist nicht nur bei uns so, sondern auch bei allen anderen Vereinen.
Als Mitglied ist man in der Ausbildung unfallversichert und kann die Vereinsflugzeuge nutzen.
Die notwendigen Anmeldeunterlagen finden sich unter den folgenden Link: |
| 4. Flugtauglichkeit: | Spätestens vor dem ersten Alleinflug muß ein fliegerärztliches
Tauglichkeitszeugnis vorliegen. Dies wird von einer anerkannten fliegerärztlichen
Untersuchungsstelle ausgestellt und muß alle 2 Jahre erneuert werden. Die Adressen
der Fliegerärzte bekommst Du, wenn Du unserem Verein beitrittst. Falls Zweifel
bezüglich der Flugtauglichkeit bestehen, solltest Du zunächst Deinen Hausarzt
um Rat fragen, da die Untersuchung beim Fliegerarzt ca. 100,- EUR kostet. Siehe auch: Anmerkungen zur Flugtauglichkeit. |
| 5. Eignung gemäß § 24 LuftVZO: | Nach § 24 LuftVZO gilt als Voraussetzung für die Ausbildung: "Die Ausbildung von Luftfahrtpersonal ist nur zulässig, wenn (...) keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als ungeeignet erscheinen lassen, die beabsichtigte Tätigkeit als Luftfahrtpersonal auszuüben. (...) Tatsachen, die den Bewerber als ungeeignet erscheinen lassen, sind insbesondere Trunksucht, Entmündigung, eine erhebliche gerichtliche Bestrafung oder mehrfach rechtskräftig festgestellte erhebliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften. (...)" Deshalb ist es erforderlich, daß im Laufe der Ausbildung ein Polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg vorliegen muß. |
Sind diese Voraussetzungen alle erfüllt, steht der Ausbildung zum Segelflugzeugführer nichts mehr im Wege.
Von Vorteil sind weiterhin ein großes Maß an Verantwortungsbewußtsein,
Teamgeist und technischem Verständnis, sowie eine gute Auffassungsgabe
und eventuelle Vorkenntnisse aus dem Flugmodellbau o.ä.
Doch sind hingegen Selbstüberschätzung und Draufgängertum ebenso fehl am
Platze wie Alkohol, Drogen, etc., da man dadurch nicht nur sein Leben, sondern
auch das Leben anderer leichtfertig aufs Spiel setzt. Und kommt es im Flugsport
zu einem Unfall, so sind die Folgen meist sehr schwer. Doch wer ausreichend
Zeit mitbringt, gern mit anderen Menschen gemeinsam Sport betreiben möchte
wird sich im Verein mit seiner familiären Atmosphäre schnell
heimisch fühlen.
Solltest Du noch Zweifel haben, kannst Du auch an einem unserer regelmäßig
angebotenen Schnupperkurse teilnehmen. Dort hast Du die
Möglichkeit, ohne große Formalitäten 3 Tage am Flugbetrieb teilzunehmen und
in die Ausbildung "hineinzuschnuppern".
Die 3. Dimension wartet...